
Beratungseinsatz nach
§37,3 SGB XI
Wussten Sie schon, dass ab Pflegegrad 2 eine Pflegeberatung verpflichtend ist, da andernfalls das Pflegegeld gekürzt werden kann?
Die Kosten für die Pflegeberatung werden von allen Pflegekassen übernommen!
Von Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 3 muss die Pflegeberatung halbjährlich erfolgen.
Die Stichtage sind der 30.06. sowie der 31.12. eines Jahres.
Ab Pflegegrad 4 bis Pflegegrad 5 muss vierteljährlich die Pflegeberatung stattfinden.
Die Stichtage sind der 31.03., 30.06., 30.09. & 31.12. eines Jahres.
Bei Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung freiwillig.
Gerne unterstützen wir Sie und erbringen das Beratungsgespräch nach §37,3 SGB XI.
Vereinbaren SIe jetzt noch Ihr kostenloses Beratungsgespräch!