Beratungseinsatz nach 
§37,3 SGB XI


Wussten Sie schon, dass ab Pflegegrad 2 eine Pflegeberatung verpflichtend ist, da andernfalls das Pflegegeld gekürzt werden kann?

 

Die Kosten für die Pflegeberatung werden von allen Pflegekassen übernommen!

Von Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 3 muss die Pflegeberatung halbjährlich erfolgen.

Die Stichtage sind der 30.06. sowie der 31.12. eines Jahres.

 

Ab Pflegegrad 4 bis Pflegegrad 5 muss vierteljährlich die Pflegeberatung stattfinden.

Die Stichtage sind der 31.03., 30.06., 30.09. & 31.12. eines Jahres.

 

Bei Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung freiwillig.

Gerne unterstützen wir Sie und erbringen das Beratungsgespräch nach §37,3 SGB XI.

Vereinbaren SIe jetzt noch Ihr kostenloses Beratungsgespräch!

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